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Für jede vom Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS) gewährte Leistung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit sie gewährt werden kann. Städtische Sterberente Wir zeigen Ihnen, worum es sich dabei handelt, für wen sie bestimmt ist und wie lange diese Leistung gilt.
Siehe auch: Woran erkenne ich, ob ich mein Vorstellungsgespräch bestanden habe? 5 Anzeichen, auf die man achten sollteWas ist die städtische Sterberente?
Es handelt sich um eine Leistung des INSS für alle unterhaltsberechtigten Personen (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Eltern und Geschwister) eines Leistungsempfängers, der Rentner oder Arbeitnehmer mit einem formellen Vertrag in Unternehmen in städtischen Gebieten war.
Die städtische Todesfallrente wird, wie der Name schon sagt, nur an die direkten Angehörigen des städtischen Arbeitnehmers gezahlt, die möglicherweise aus irgendeinem Grund sterben Darüber hinaus kann die städtische Todesfallrente auch im Falle des Verschwindens gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer als tot gilt und von einem Gericht für tot erklärt wurde.
Das gesamte Antragsverfahren für die Gewährung dieser Leistung kann über das Internet abgewickelt werden, so dass der Antragsteller die INSS-Agenturen nicht mehr aufsuchen muss, es sei denn, es wird eine Unstimmigkeit in den eingereichten Unterlagen nachgewiesen.
Für welche Dauer gilt diese Leistung?
Im Gegensatz zu dem, was viele Menschen denken, ist die Dauer der städtischen Sterberente nicht unbedingt lebenslang, da sie vom Alter und dem Verwandtschaftsgrad des Begünstigten mit dem Verstorbenen abhängt.
Für einen geschiedenen oder rechtlich getrennten Ehegatten/Lebenspartner beträgt die Dauer der städtischen Todesfallrente, sofern er Unterhalt erhält, beispielsweise vier Monate Diese werden ab dem auf der Sterbeurkunde des Versicherten angegebenen Sterbedatum gezählt.
Die gleiche Frist (vier Monate) gilt auch, wenn der Versicherte nicht mindestens 18 monatliche Beiträge an das INSS entrichtet hat oder wenn die (notariell beurkundete) Ehe/stabile Lebensgemeinschaft vor dem Tod weniger als zwei Jahre alt war.
Die Dauer variiert je nach Alter
- Unterhaltsberechtigte unter 22 Jahren Städtische Todesfallrente: Sie haben Anspruch auf die städtische Todesfallrente für maximal 3 Jahre;
- Familienangehörige zwischen 22 und 27 Jahren Sie haben Anspruch auf diese Leistung für maximal 6 Jahre.
- Familienangehörige zwischen 28 und 30 Jahren Sie haben maximal 10 Jahre lang Anspruch auf diese Leistung.
- Familienangehörige zwischen 31 und 41 Jahren Städtische Todesfallrente: Sie haben Anspruch auf die städtische Todesfallrente für maximal 15 Jahre.
- Familienangehörige zwischen 42 und 44 Jahren Sie haben Anspruch auf diese Leistung für maximal 20 Jahre.
- Familienangehörige ab 45 Jahren In diesem Fall wird die städtische Sterberente lebenslang gezahlt.
Die Dauer der städtischen Sterberente kann auch variabel sein, wenn:
- Der Tod trat ein, nachdem der Versicherte 18 monatliche Beiträge gezahlt hatte und mindestens zwei Jahre nach Beginn der Ehe oder festen Beziehung;
- Wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde (was nachgewiesen werden muss), unabhängig von der Anzahl der bereits geleisteten Beiträge und der Dauer der Ehe oder festen Beziehung.
Bei einem Ehegatten, der behindert ist oder eine (körperliche oder geistige) Behinderung hat, wird die städtische Todesfallrente für die Dauer der Behinderung oder Beeinträchtigung bewilligt, sofern die oben genannten Fristen berücksichtigt werden.
Gleichgestellte Kinder oder Geschwister des verstorbenen Versicherten können die Leistung ebenfalls erhalten, sofern sie ihren Anspruch nachweisen können. In diesem Fall wird die städtische Todesfallrente nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, mit Ausnahme von Fällen von Invalidität oder Invalidität, unabhängig davon, ob sie vor diesem Alter geboren oder erworben wurden.
Wer kann diese Leistung beantragen?
Die städtische Sterberente kann beantragt werden von:
- Ehegatte oder Lebenspartner: muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten in einer festen Beziehung oder Ehe lebte;
- Kinder und Gleichgestellte unter 21 Jahren, außer im Falle einer Behinderung oder eines Handicaps;
- Die Eltern des Versicherten: sofern sie nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt des Todes wirtschaftlich abhängig sind;
- Geschwister: Sie müssen unter 21 Jahre alt sein und ihre wirtschaftliche Abhängigkeit nachweisen, es sei denn, es handelt sich um eine Behinderung oder ein Gebrechen.
Es sei daran erinnert, dass der Antrag auf die städtische Sterberente auf der INSS-Website gestellt werden kann.
Siehe auch: Erfahren Sie, wie Bolsa Empreendedor funktioniert